Kostenlose Erstprüfung · Google, Tripadvisor, Trustpilot & mehr

Abgemahnt wegen einer Online-Bewertung?

Abgemahnt wegen einer Bewertung auf Google, Tripadvisor, Trustpilot oder einer anderen Plattform? Wir prüfen kostenlos ob die Abmahnung missbräuchlich ist und geben Ihnen eine klare Einschätzung. Wenn Sie möchten, übernehmen wir für EUR 149 den gesamten weiteren Aufwand und das volle Prozessrisiko.

Jetzt kostenlos prüfen

Keine Kreditkarte erforderlich. Kostenlos und unverbindlich.

Unabhängiger Prozessfinanzierer
Sofortige Ersteinschätzung
Kein Risiko für Sie
Ihr Weg in 3 Schritten
1
Unterlagen einreichen Bewertungstext und Abmahnschreiben hochladen
2
Kostenlose Prüfung Wir analysieren den Fall und melden uns innert 24 Stunden
3
Ergebnis erhalten Klare Einschätzung – und wenn möglich, übernehmen wir alles weitere
Erstprüfung kostenlos Rundum-sorglos-Paket ab EUR 149.

Fall jetzt einreichen

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch. Sie erhalten sofort eine automatisierte Ersteinschätzung. Bei vielversprechenden Fällen meldet sich ein Spezialist innerhalb von 24 Stunden mit einer detaillierten Bewertung.

Datei hierher ziehen oder klicken

PDF, JPG, PNG – max. 10 MB

Antworten auf Ihre Bewertung, weitere Nachrichten

z.B. Reaktion des Unternehmers auf der Plattform, E-Mails, Screenshots – max. 10 MB
Was passiert nach dem Einreichen?

Sie erhalten sofort eine automatisierte Ersteinschätzung Ihres Falls. Sieht es vielversprechend aus, meldet sich zusätzlich ein Spezialist innerhalb von 24 Stunden mit einer detaillierten Bewertung und einem konkreten Angebot.

Was benötigen wir?

Den genauen Wortlaut Ihrer Bewertung sowie das vollständige Abmahnschreiben der Kanzlei. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser unsere Einschätzung.

Ihre Daten sind sicher

Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschliesslich zur Fallprüfung verwendet. Wir geben keine Daten ohne Ihre Einwilligung weiter. Serverstandort Schweiz.

So arbeiten wir

Kein Kleingedrucktes. Kein verstecktes Risiko. Hier ist genau was passiert wenn Sie Ihren Fall einreichen.

01

Kostenlose Erstprüfung

Wir prüfen Ihren Fall vollständig und kostenlos. Ob Ihre Abmahnung haltbar ist oder nicht – Sie erfahren es ohne jede Vorabkosten.

02

Sofortige Ersteinschätzung

Sie erhalten unmittelbar eine automatisierte Einschätzung Ihres Falls. Sieht es gut aus, meldet sich ein Spezialist innerhalb von 24 Stunden mit Details und einem konkreten Angebot.

03

Wir übernehmen Aufwand und Risiko

Für EUR 149 übernehmen wir als Prozessfinanzierer alles weitere – inklusive des vollen Kostenrisikos falls es zu einem Verfahren kommt. Sie zahlen einmal und sind raus.

Was wir Ihnen anbieten können

Je nach Einschätzung Ihres Falls gibt es drei mögliche Ergebnisse. Die Erstprüfung ist immer kostenlos – was danach passiert, entscheiden Sie.

Ausserhalb unseres Bereichs

Weiterleitung zum Spezialisten

Nicht jeder Fall eignet sich für unser Modell. Auf Wunsch leiten wir Ihre Unterlagen direkt an einen spezialisierten Anwalt weiter – kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos Weiterleitung

Wir helfen Ihnen trotzdem weiter – auch wenn wir selbst nicht tätig werden können.

Alles was Sie wissen müssen

Abmahnungen wegen Online-Bewertungen sind ein weit verbreitetes Problem. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Hintergründe.

Eine Abmahnung ist missbräuchlich wenn sie nicht dem Schutz eines legitimen rechtlichen Interesses dient, sondern primär dazu, Gebühren zu generieren oder den Abgemahnten einzuschüchtern. Typische Merkmale: Die Kanzlei mahnt systematisch viele Personen wegen ähnlicher Bewertungen ab, die geforderten Beträge stehen in keinem Verhältnis zum behaupteten Schaden, oder die beanstandete Aussage ist eine zulässige Meinungsäusserung und keine unwahre Tatsachenbehauptung.
Meinungsäusserungen wie "Der Service war schlecht" oder "Ich war enttäuscht" sind grundsätzlich durch die Meinungsfreiheit geschützt und können nicht untersagt werden. Tatsachenbehauptungen hingegen, also konkrete überprüfbare Aussagen wie "Das Restaurant hat mich bestohlen", können abgemahnt werden wenn sie unwahr sind. Die Grenze ist oft fliessend und im Einzelfall zu beurteilen.
In den meisten Fällen: nein, zumindest nicht ohne juristische Prüfung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, die Bewertung dauerhaft zu löschen und bei erneutem Verstoss eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Strafe kann erheblich sein. Ausserdem erkennen Sie damit implizit an, dass Ihre Bewertung rechtswidrig war. Lassen Sie die Erklärung immer prüfen bevor Sie unterschreiben.
Das ist riskant. Wenn Sie die gesetzte Frist verstreichen lassen ohne zu reagieren, kann die Kanzlei eine einstweilige Verfügung beantragen. Diese kann Ihnen vom Gericht auferlegen, die Bewertung zu löschen, und die Kosten des Verfahrens tragen Sie dann in der Regel selbst. Reagieren Sie immer innerhalb der gesetzten Frist – entweder mit einer modifizierten Unterlassungserklärung oder mit einem Zurückweisungsschreiben.
Die Erstprüfung ist vollständig kostenlos. Wenn wir den Fall als klar missbräuchlich einschätzen und aktiv werden, zahlen Sie eine Pauschale von EUR 149. Damit übernehmen wir den gesamten weiteren Aufwand und das volle Kostenrisiko – inklusive eines möglichen Verfahrens. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
abmahncheck.legal ist ein Angebot eines unabhängigen Prozessfinanzierers. Wir sind keine Anwaltskanzlei und bieten keine Rechtsberatung an. Wir prüfen Fälle auf eigenes Risiko und übernehmen Aufwand und Kosten wenn wir überzeugt sind, dass eine Abmahnung missbräuchlich ist. Für komplexe Fälle arbeiten wir mit spezialisierten deutschen Anwaltskanzleien zusammen.

Ihre Abmahnung. Unser Risiko.

Erstprüfung kostenlos, ehrlich und unverbindlich. Wenn Sie möchten dass wir weitermachen, übernehmen wir für EUR 149 alles – Aufwand, Kommunikation und volles Prozessrisiko inklusive.

Jetzt kostenlos prüfen lassen
Unabhängiger Prozessfinanzierer
Antwort innert 24 Stunden
SSL-verschlüsselt
Rundum-sorglos-Paket ab EUR 149